Einfache Melderegisterauskunft

VG Kirchheim i.Schw.  |  Mein Bereich

Hinweise zur Auskunftsanfrage

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Hinweis

Willkommen bei Ihrer Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim in Schwaben!

Sie möchten über eine andere Person eine Einfache Melderegisterauskunft einholen. Dies können Sie hier veranlassen.

Eine Einfache Melderegisterauskunft ist allerdings kostenpflichtig. Sie müssen deshalb Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Lastschriftverfahren geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Gemeinde erfolgt nicht.

Klicken Sie hier auf Weiter, so geben Sie auf der nächsten Eingabemaske die Daten zu der Person an, über die Sie die Einfache Melderegisterauskunft erhalten möchten. Danach werden Sie zu Ihrer Bankverbindung befragt. Nach erfolgreicher Prüfung der Bankverbindung erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage sofort und online.

Eine Einfache Melderegisterauskunft wird nur dann erteilt, wenn die Person, zu der die Auskunft erteilt werden soll, eindeutig ermittelt werden kann. Hierbei ist zu beachten, dass bei jeder Auskunft die entsprechende Gebühr zu zahlen ist. Dies gilt auch, wenn die Auskunft negativ ist.

Eine Auskunftserteilung auf Rechnung ist nur über eine namentliche Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung möglich. Die Anmeldung erfolgt dann über Benutzernamen und Passwort oder über den Einsatz einer Signaturkarte.

 



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