Einfache Melderegisterauskunft

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Hinweise zur Auskunftsanfrage

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Hinweis

Willkommen bei Ihrer Verwaltungsgemeinschaft Monheim!

Sie möchten über eine andere Person eine einfache Melderegisterauskunft einholen. Dies können Sie hier veranlassen. Die einfache Melderegisterauskunft enthält Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und sofern die Person verstorben ist, auch diese Tatsache. Die Erteilung der Auskunft ist jedoch nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann.

Sie erklären gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesmeldegesetzes, dass Sie die Melderegisterauskunft weder zum Zwecke der Werbung noch des Adresshandels verwenden werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Bitte beachten Sie, dass auch eine Negativauskunft berechnet werden muss. Sie müssen deshalb Ihre Zustimmung zu einem elektronischen Bezahlverfahren (derzeit giropay, SEPA Lastschrift und PayPal) geben. Die dabei angegebenen Daten dienen nur der Übergabe an ein beteiligtes Paymentverfahren. Eine Speicherung in der Verwaltungsgemeinschaft Monheim erfolgt nicht.

Klicken Sie hier auf Weiter, so geben Sie auf der nächsten Eingabemaske die Daten zu der Person an, über die Sie die einfache Melderegisterauskunft erhalten möchten. Danach werden Sie zu Ihren Zahlungsdaten befragt.

Nach erfolgreicher Prüfung der Bezahldaten erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anfrage sofort und online als PDF-Download zur Verfügung gestellt!

 




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